Einzugsgebiet
Kfz-Gutachter Oberhaching
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Oberhaching und Deisenhofen: Ich dokumentiere Unfallschäden objektiv und rechtssicher, ermittle Wiederbeschaffungs- und Restwerte und begleite Sie durch die Schadenregulierung. Die Begutachtung findet bei Ihnen in Oberhaching statt.
Besichtigung in Oberhaching
Über die A995 bin ich schnell in Oberhaching — auch dann, wenn Ihr Wagen nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist und beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt steht. Sagen Sie mir einfach, wo das Fahrzeug ist, den Rest übernehme ich.
Vor Ort für Oberhaching
Auf der Autobahn und den Zubringern entstehen andere Schäden als im Ortsverkehr: höhere Geschwindigkeiten, oft Totalschaden oder verdeckte Schäden an Rahmen und Achse. Genau dort lohnt sich ein eigener Sachverständiger — die Prüfung durch die Versicherung fällt erfahrungsgemäß knapper aus als eine unabhängige Begutachtung.
Unverschuldeter Unfall in Oberhaching?
Dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens. Die Beratung ist unverbindlich — nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu mir auf.
Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert
Nach schweren Unfällen auf der Autobahn oder den Zubringern stellt sich oft die Frage, ob sich eine Reparatur überhaupt lohnt. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert — dem Preis für ein vergleichbares Fahrzeug —, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Dann erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, also dessen, was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt. Beide Werte ermittle ich im Gutachten. Beim Restwert lohnt der genaue Blick: Ein zu hoch angesetzter Restwert verringert Ihre Auszahlung direkt.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie trotzdem reparieren — etwa wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen. Ob das in Ihrem Fall gilt, kläre ich mit Ihnen.
Häufige Fragen
- Was ist die 130-Prozent-Regel?
- Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen — vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht und Sie nutzen das Fahrzeug danach weiter.
- Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?
- Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Gutachten ermittelten Restwert verkaufen. Liegt Ihnen vor dem Verkauf ein höheres, verbindliches Angebot der Versicherung vor, kann sie verlangen, dass es berücksichtigt wird. Sprechen Sie mich an, bevor Sie verkaufen.
Meine Leistungen in Oberhaching
Alle sechs Leistungen des Büros stehen Ihnen auch in Oberhaching zur Verfügung:
